Die Ökoregelung 5 (ÖR5) im Mehrfachantrag Bayern fördert die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland und trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Förderfähig sind Grünlandflächen, auf denen mindestens vier regionale Kennarten oder Kennartengruppen nachgewiesen werden. Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen stehen dabei nicht bestimmte Bewirtschaftungsvorgaben im Vordergrund, sondern das Ergebnis eines artenreichen Grünlandbestandes. Der Nachweis der Kennarten erfolgt in Bayern über georeferenzierte Fotos mit der FAL-BY-App. Die ÖR5 bietet Landwirten eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit und unterstützt gleichzeitig den Natur-, Gewässer- und Klimaschutz.