In verschiedenen Lebenssituationen kann es nötig sein, sich auf dem Betrieb unterstützen zu lassen. Wenn Betriebsleiter, Partner oder Angestellte krank sind trägt die Sozalversicherung die Kosten für eine Ersatzkraft. Die Ersatzkraft kann eine proffesionelle Kraft oder unter bestimmten Voraussetzungen eine vom Betrieb selbst organisierte Kraft sein.
Wir als Maschinenring sind die Einsatzvermittlung und koordinieren die verfügbaren Helfer im Landkreis und unterstützen die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Antragsstellung und Abwicklung des Einsatzes.
In der Regel wird die soziale Betriebs- und Haushaltshilfe von den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern bezahlt. Diese überprüfen die Notwendigkeit des Einsatzes und setzen den Einsatzumfang fest.
Dort muss vor Beginn des Einsatzes ein Antrag auf Betriebshilfe gestellt werden. Bei der Antragsstellung sind wir selbstverständlich behilflich.
Wenn selbst eine Ersatzkraft organisiert werden kann, setzen Sie sich trotzdem mit uns in Verbindung, damit die Kostenerstattung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.
Wieviele Stunden die SVLFG übernimmt wird Ihnen mit der Genehmigung schriftlich mitgeteilt.
Auch bei Urlaubsvertretungen vermitteln wir Helfer. Bitte beachten Sie, dass die soziale Betriebshilfe mit Krankheiten oder Unfällen Vorrang hat. Bitte melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig an.