In der modernen Landwirtschaft ist es nicht mehr immer möglich einen Familienbetrieb ohne außerfamiliäre Unterstützung zu führen. Als Maschinenring möchten wir mit unserem großen Netzwerk und unseren öffentlichen Kanälen eine Hilfestellung bieten die Arbeitsstellen und Arbeitnehmer zusammenbringt.
In der Regel wird die Betriebs- und Haushaltshilfe von den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern bezahlt. Diese überprüfen die Notwendigkeit des Einsatzes und setzen den Einsatzumfang fest.
Dort muss vor Beginn des Einsatzes ein Antrag auf Betriebshilfe gestellt werden. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.
Sollten Sie selbst eine Ersatzkraft organisieren können, setzen Sie sich trotzdem mit uns in Verbindung, damit die Kostenerstattung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.
Wieviele Stunden die SVLFG übernimmt wird Ihnen mit der Genehmigung schriftlich mitgeteilt.
Auch bei Urlaubsvertretungen vermitteln wir Helfer. Bitte beachten Sie, dass die soziale Betriebshilfe mit Krankheiten oder Unfällen Vorrang hat. Bitte melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig an.