Arbeitssicherheit
Elektroprüfung
Antragswesen
Das erste woran man denkt, wenn man betriebliche Arbeitssicherheit hört ist: „Betrifft mich Arbeitssicherheit überhaupt?“. Die klare Antwort: Ja natürlich!
Zum einen, weil du bei deiner Arbeit natürlich sicher sein sollst. Als Betriebsleiter mit angestellten Mitarbeitern (Auszubildende, entlohnter MiFa, kurzzeitige Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Voll- und Teilzeit, etc.) ist die Arbeitssicherheit aber auch deine Arbeitgeberpflicht und du musst zahlreiche Vorschriften und Gesetze zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz einhalten.
Dazu gehört unter anderem:
Wir unterstützen im Unternehmermodell oder übernehmen die Regelbetreuung für deinen Betrieb. Dabei erstellen wir alle notwendigen Unterlagen und Dokumente und übernehmen auch die Unterweisung der Mitarbeiter durch.