Unterweisung Arbeitssicherheit

Jährliche Unterweisung zur Arbeitssicherheit am 9. November

Am Ende der Erntezeit, kann der Fokus am Betrieb wieder mehr auf die Pflichten abseits von Wiesen und Äckern gelegt werden. Jeder Landwirt der Angestellte hat, ist verpflichtet alle Vorgaben des Arbeitsschutzes einzuhalten. Neben der jährlichen Unterweisung, gibt es eine Vielzahl an weiteren Anforderungen die man als Arbeitgeber dokumentieren muss. Wer sich nicht regelmäßig mit der Thematik befasst, muss um so mehr Zeit investieren, um seine Dokumente wieder auf Stand zu bringen. Oft herrscht auch Unsicherheit, was denn wirklich nötig ist. Hierbei kann euch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit untersützen.

Wie auch in den letzten Jahren bieten wir an, eure Mitarbeiter zu unterweisen. Dabei legen wir neben den zu unterweisenden Grundlagen besonderen Wert auf die Betriebssicherheit und wie man mit einfachen Mitteln unkompliziert für mehr Sicherheit am Betrieb sorgen kann.

Die Arbeitnehmerschulung für Angestellte erfolgt im Rahmen eines Seminares am 9. November um 19:30 Uhr in der Geschäftsstelle. Es ist auch möglich seine Mitarbeiter vor Ort am Betrieb unterweisen zu lassen, das erfolgt im Rahmen der Regelbetreuung durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Anmeldung und weitere Informationen bekommt ihr von Johann Filser

Telefon: 08341 – 9057 -12

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